Therapien werden in deutsch Durchgeführt                              Beratungsgesräche können auf Wunsch in Polnisch                                                 stattfinden

Sprachtherapie

Die Sprachtherapie dient der Wiederherstellung,

Besserung und dem Erhalt sprachlicher und

kommunikativer Fähigkeiten.

 


Sprechtherapie

Die Sprechtherapie dient der Wiederherstellung,

Besserung und dem Erhalt der sensorischen und

motorischen Sprechleistungen sowie auch des

Schluckvorganges. 


Stimmtherapie

Die Stimmtherapie dient der Wiederherstellung, 

Besserung und dem Erhalt eine gesunde Stimm-, Atem- und Sprechtechnik zu entwicklen, um die stimmlichen Kommunikationsfähigkeiten im Alltag oder die stimmliche Belastbarkeit im Berufsleben zu stärken


Myofunktionelle Therapie

Die myofunktionelle Therapie dient der Wiederherstellung

des physiologischen Bewegungsablaufes 

vom Kauen und Schlucken sowie zur Kräftigung der Zungen- und Lippenmuskulatur 

bei fehlerhafter Lautbildung oft in Verbindung bei Fehlbildung des Zahngebisses. 

 

Die Therapie kann im Zusammenhang einer kieferorthopädischen Behandlung erforderlich sein. 


folgende ärzte dürfen eine logopädische Verordnung ausstellen:

 

Kinderärzte

HNO-Ärzte

Zahnärzte

Kieferorthopäden

Allgemeinärzte

Internisten

Neurologen

Phoniater und Pädaudiologen

Bitte beachten Sie, dass eine Verordnung ab Ausstellungsdatum 14 Tage gültig ist. Gesetzlich Versicherte über 18 Jahren müssen einen Eigenanteil von 10% des Verordungswertes zzgl. 10€ pro Verordnung bezahlen. Diese Zuzahlung ist kein zusätzliches Einkommen der Logopädin, sondern wird von der Krankenkasse bei der Kostenerstattung abgezogen. Kinder und Jugendliche sind von der Zuzahlung befreit.